Warnwestenpflicht in Deutschland seit 01. Juli 2014Ab 01.07.2014 besteht auch in Deutschland eine allgemeine Warnwestenpflicht:In jedem Fahrzeug muss unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen eine Warnweste vorhanden sein. Die Weste in rot, gelb oder orange muss der DIN EN 471 bzw. der EN ISO 20471:2013 entsprechen.Die neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse; Motorräder und Wohnmobile bleiben ausgenommen. Der Fahrer ist verpflichtet die Weste bei einer Kontrolle vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen. Bei einem Verstoß droht ein Verwarnungsgeld.Warnweste für gewerbliche FahrzeugeFür gewerbliche Fahrzeuge (auch Pkw) ist durch die Berufsgenossenschaft für Verkehr und Transportwirtschaft (BG Verkehr) die Mitführung von Warnwesten bereits vorgeschrieben. Diese Verpflichtung ist in der Unfallverhütungsvorschrift UVV Fahrzeuge BGV – D 29 geregelt. Danach hat der Unternehmer maschinell angetriebene Fahrzeuge mit Warnwesten für wenigstens einen Versicherten auszurüsten. Sind Fahrzeuge ständig mit einem Fahrzeugführer und einem Beifahrer besetzt, so müssen zwei Warnwesten im Fahrzeug mitgeführt werden. Der Träger der Unfallversicherung gibt Auskunft darüber, ob diese Vorschrift auf ein Unternehmen und dessen Kraftfahrzeuge Anwendung findet.Weitere Informationen für das AuslandInformationen über Warnwestenpflicht im AuslandQuellenangabe: ADAC Deutschland
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Warnwestenpflicht in Deutschland seit 01. Juli 2014Ab 01.07.2014 besteht auch in Deutschland eine allgemeine Warnwestenpflicht:In jedem Fahrzeug muss unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen eine Warnweste vorhanden sein. Die Weste in rot, gelb oder orange muss der DIN EN 471 bzw. der EN ISO 20471:2013 entsprechen.Die neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse; Motorräder und Wohnmobile bleiben ausgenommen. Der Fahrer ist verpflichtet die Weste bei einer Kontrolle vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen. Bei einem Verstoß droht ein Verwarnungsgeld.Warnweste für gewerbliche FahrzeugeFür gewerbliche Fahrzeuge (auch Pkw) ist durch die Berufsgenossenschaft für Verkehr und Transportwirtschaft (BG Verkehr) die Mitführung von Warnwesten bereits vorgeschrieben. Diese Verpflichtung ist in der Unfallverhütungsvorschrift UVV Fahrzeuge BGV – D 29 geregelt. Danach hat der Unternehmer maschinell angetriebene Fahrzeuge mit Warnwesten für wenigstens einen Versicherten auszurüsten. Sind Fahrzeuge ständig mit einem Fahrzeugführer und einem Beifahrer besetzt, so müssen zwei Warnwesten im Fahrzeug mitgeführt werden. Der Träger der Unfallversicherung gibt Auskunft darüber, ob diese Vorschrift auf ein Unternehmen und dessen Kraftfahrzeuge Anwendung findet.Weitere Informationen für das AuslandInformationen über Warnwestenpflicht im AuslandQuellenangabe: ADAC Deutschland